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AKTUELLES

  • Fr, 17.05.2024     Theoriekurs: NÖ Sachkundenachweis (um 17:00 Uhr)

  • So, 02.06.2024    Prüfungen

NÖ HUNDEPASS mit Tierärztin Mag. Barbara Brada:
Bei Interesse bitte ein E-Mail an shsdw@oehu.at mit der Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Wohnadresse).

Termine: werden ab 5 Teilnehmer vereinbart

Kursort: Vereinshaus 

Der Unkostenbeitrag in der Höhe von € 75,- pro teilnehmender Person ist vorab bar zu entrichten.

NÖ SACHKUNDENACHWEIS

NÖ. Hundehaltegesetz  (https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html)
Beschlossen vom NÖ Landtag am 19.November 2009. 
Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden unter §2 Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential.

Die Halter sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen. Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der NÖ HUNDEHALTE- SACHKUNDEVERORDNUNG verankert. Der Unkostenbeitrag für die Grundausbildung der NÖ. Sachkunde beträgt einheitlich  € 60.-. 

Enthalten sind 4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis.

Unter §4 Erbringung der Sachkunde ist die Erbringung geregelt und die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen angeführt.  

Termine nach Vereinbarung

ÄNDERUNGEN vom NÖ Hundehaltegesetz (seit 01.06.2023 gültig)

  • Für alle seit 1. Juni 2023 NEU angeschafften Hunde sind bei der örtlich zuständigen Gemeinde, neben allen erforderlichen Daten von Halter*in und Hund, Nachweise für die Absolvierung der allgem. Sachkunde (Frist: 6 Monate ab Meldung) in Form des NÖ Hundepasses sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mindestversicherungssumme € 725.000,- pro Hund) nachzuweisen.

  • Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden: KEIN Sachkundenachweis, jedoch muss die ausreichend angepasste Haftpflichtversicherung bis spätestens 1. Juni 2025 bei der Gemeinde nachgewiesen werden. Liegt bereits ein Nachweis der bisherigen „alten“ Sachkunde vor, gilt dieser jetzt als Nachweis für die allgem. Sachkunde und die jetzt als „erweitert“ benannte Sachkunde.

  • Wird der allgem. Sachkundenachweis von einer Person einmal erbracht, muss er für weitere Hundehaltungen nicht wiederholt werden.

  • Der Nachweis der allgem. Sachkunde muss ebenso für auffällige Hunde/Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential erbracht werden. Die schon bisher geforderte Haftpflichtversicherung muss aufrechterhalten bzw. bis 1. Juni 2025 auf die anfangs genannte Summe angepasst werden.

  • Bei den oben genannten Hunden muss, neben der allgem. Sachkunde, auch die erweiterte Sachkunde innerhalb von 6 Monaten nach Meldung bei der Gemeinde nachgewiesen werden, oder bei einem jungen Hund bis zum Abschluss des 1. Lebensjahres.

  • NEU seit 1. Juni 2023: bei neuerlichem Beißvorfall eines auffälligen Hundes erfolgt wieder eine Feststellung und die Verpflichtung, die erweiterte Sachkunde noch einmal zu absolvieren.

  • Seit 1. Juni 2023 gilt außerdem NEU: Das Halten von mehr als 5 Hunden in einem Haushalt ist verboten. Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential dürfen nicht mehr als 2 Hunde im Haushalt gehalten werden. Die Beschränkung der Anzahl gilt nicht für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden!
     

Weitere Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

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