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PLATZORDNUNG

  1. Der Hund muss seinem Alter entsprechend alle notwendigen Impfungen haben (Nachweis mittels Impfpass ist vorzulegen). 

  2. Es ist verboten Tiere körperlich oder seelisch zu misshandeln.

  3.  Der Ausbildungsplatz darf nur unter Aufsicht eines geprüften Trainers betreten werden.

  4. Den Anordnungen des Vorstandes oder der geprüften Trainer ist unbedingt Folge zu leisten.

  5. Um absolute Pünktlichkeit wird ersucht.

  6. Hinterlassenschaften des Hundes auf dem Vereinsgelände sind zu entfernen. 

  7. Die Hunde müssen ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen bzw. Auto so verwahrt werden, dass sie andere Personen oder Hunde nicht gefährden. Jeder Hundehalter ist für die sichere Verwahrung seines Hundes verantwortlich.

  8. Läufige Hündinnen sind zu melden - Training erfolgt mit Absprache der Trainer.

  9. Das Nähern oder Anfassen fremder Hunde ist zu unterlassen bzw. erfolgt auf eigene Gefahr.

  10.  Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Leinenpflicht (Maulkorb nach Anordnung)
    Ausnahme: Während der Kurseinheiten nach Aufforderung des Trainers.

  11. Im Vereinshaus und Terrasse sind Hunde nicht erlaubt, hundefreie Zonen sind zu beachten.

  12. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Beschädigungen oder Diebstahl, für Personen- und Sachschäden haftet der Hundehalter. Eltern haften für ihre Kinder.

  13. Um Reinhaltung des gesamten Areals wird gebeten - Geschirr ist zurückzubringen bzw. Müll zu entsorgen (Mülltrennung beachten).

  14.  Im Umkreis des Vereinsgeländes ist auf Flur- und Wildschäden zu achten (Leinenpflicht bzw. Entsorgung von Müll und Hinterlassenschaften).

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